Wartung

Blitzschutzsysteme sind sicherheitstechnische Einrichtungen zum Schutz von Gebäuden und der darin befindlichen Personen. Sie dienen dem vorbeugenden Brandschutz und erhöhen die Verfügbarkeit der technischen Infrastruktur. 

Deshalb ist es normativ gefordert und notwendig, Blitzschutzsysteme regelmäßig zu prüfen, um deren Wirksamkeit bzw. die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen festzustellen. Diese Arbeiten sind von Blitzschutzfachkräften durchzuführen. 

Die Prüfung eines Blitzschutzsystems erfolgt generell nach den aktuellen behördlichen Forderungen sowie den DIN VDE Normen.

Wartung von Blitzschutzanlagen – Prüffristen nach DIN EN 62305, VDE 0185-305 Teil 3 / Beiblatt 3

Prüffristen nach DIN EN 62305, VDE 0185-305 Teil 3

 

Die angegebenen Zeitabstände in obiger Tabelle gelten, wenn keine Gesetze der zuständigen Behörde (LBO, VdS, technische Regelwerke o.ä.) vorliegen. Eine Übersicht von Prüffristen gibt es auch dem Verband der Sachversicherer VdS-Vorschrift 2010.

Regelmäßige Wiederholungsprüfungen sind die Voraussetzung für die dauernde Wirksamkeit eines
Blitzschutzsystems.

Prüfungsmaßnahmen:

Die Prüfung umfasst die Kontrolle der technischen Unterlagen, das Besichtigen, das Messen und die Erstellung einer Dokumentation

  • Kontrolle der technischen Unterlagen
  • Besichtigen des oberirdischen Gesamtsystems
  • Messen der Durchgängigkeit der Verbindungen, der Fangeinrichtungen und Ableitungen
  • Messen des Zustandes der Erdungsanlage
  • Innerer Blitzschutz „SPD“ an elektrotechnischen Leitungen der Gebäudezuführung
  • Blitzschutzpotentialausgleich usw.
  • Erstellung eines Prüfberichtes über den Zustand des Blitzschutzsystems

Besonderer Hinweis:

Bei bestehenden Erdungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind und damals nicht aus korrosionsbeständigem Material hergestellt wurden, können der Zustand und die Beschaffenheit der Erdleitung und deren Verbindungen nur durch stellenweise Freilegungen beurteilt werden.

Unabhängig von den Wiederholungsprüfungen ist ein Blitzschutzsystem zu prüfen, wenn wesentliche
Nutzungsänderungen, Änderungen der baulichen Anlage, Ergänzungen, Erweiterungen oder Reparaturen an einer geschützten baulichen Anlage durchgeführt wurden.

Deshalb ist es normativ gefordert und notwendig, Blitzschutzsysteme regelmäßig zu prüfen, um deren Wirksamkeit bzw. die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen festzustellen. Diese Arbeiten sind von Blitzschutzfachkräften durchzuführen. 

Die Prüfung eines Blitzschutzsystems erfolgt generell nach den aktuellen behördlichen Forderungen sowie den DIN VDE Normen.

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