Innerer Blitzschutz und Blitzschutzpotentialausgleich:
Als innerer Blitzschutz wird der Schutz von elektrischen und elektronischen Anlagen vor schädlichen Überspannungen unterschiedlichster Art bezeichnet. Auch infolge eines Blitzeinschlages in bis zu etwa 1,5 km Entfernung können Überspannungen durch Rohr- und Leitungsanlagen direkt übertragen werden oder sich durch elektromagnetische Einkopplungen in elektrische Leitungen auf Anlagenteile übertragen.
Um diese Überspannungen beherrschen zu können werden Überspannungsableiter für die dementsprechenden Anlagenteile eingebaut. Eine Potentialgleichheit zu anderen leitfähigen Installationen wird durch den direkten Anschluss hin zur Erdungsanlage erreicht.