Biogasanlagen unterliegen den baubehördlichen Auflagen der
Länder. Teilbereiche dieser Anlage sind in EX- Zonen eingeteilt. Funkenbildung
im Falle eines Blitzeinschlages sind nicht zulässig. Es sind Blitzschutz-, bzw.
Teil- Blitzschutzanlagen zu errichten.
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Ihr Ansprechpartner: |
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Herr Schulz |
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Meister Elektrotechnik Betriebsleiter VDE geprüfte Blitzschutzfachkraft |
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Tel. 0 44 02 – 9 29 09 – 0 Fax. 0 44 02 – 9 29 09 – 99 |
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E-Mail: schulz@blitzplanung.de |