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Biogasanlagen

Biogasanlagen unterliegen den baubehördlichen Auflagen der
Länder. Teilbereiche dieser Anlage sind in EX- Zonen eingeteilt. Funkenbildung
im Falle eines Blitzeinschlages sind nicht zulässig. Es sind Blitzschutz-, bzw.
Teil- Blitzschutzanlagen zu errichten.

Blitzschutz Biogasanlagen Blitzschutz Biogasanlagen

Ihr Ansprechpartner:

Herr Schulz
Meister Elektrotechnik
Betriebsleiter
VDE geprüfte Blitzschutzfachkraft

Tel.   0 44 02 – 9 29 09 – 0
Fax.  0 44 02 – 9 29 09 – 99

E-Mail: schulz@blitzplanung.de