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Wartung | Service | Überprüfung

Blitzschutzsysteme sind sicherheitstechnische Einrichtungen zum Schutz von Gebäuden und der darin befindlichen Personen. Sie dienen dem vorbeugenden Brandschutz und erhöhen die Verfügbarkeit der technischen Infrastruktur. 

Deshalb ist es normativ gefordert und notwendig, Blitzschutzsysteme regelmäßig zu prüfen, um deren Wirksamkeit bzw. die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen festzustellen. Diese Arbeiten sind von Blitzschutzfachkräften durchzuführen. 

Die Prüfung eines Blitzschutzsystems erfolgt generell nach den aktuellen behördlichen Forderungen sowie den DIN VDE Normen.


Wartung von Blitzschutzanlagen – Prüffristen nach DIN EN 62305, VDE 0185-305 Teil 3

Prüffristen nach DIN EN 62305, VDE 0185-305 Teil 3

Blitzschutzklasse Sichtprüfung
(Jahr)
Umfassende Prüfung
(Jahr)
Umfassende Prüfung
kritischer Systeme
(Jahr)
I und II 1
2 1
III und IV
2 4 1

Die Prüfung des Blitzschutzsystems nach Abschnitt 7 in DN EN 62305-3 (VDE 0185-305) wird von einer
Blitzschutz-Fachkraft durchgeführt.

Nach der Abnahmeprüfung ist das Blitzschutzsystem in regelmäßigen Zeitabständen auf ordnungsgemäßen
Zustand zu prüfen.

Regelmäßige Wiederholungsprüfungen sind die Voraussetzung für die dauernde Wirksamkeit eines
Blitzschutzsystems.

Prüfungsmaßnahmen

Die Prüfung umfasst die Kontrolle der technischen Unterlagen, das Besichtigen, das Messen und die Erstellung
einer Dokumentation
Die Wiederholungsprüfung umfasst die nachstehend beschriebenen Maßnahmen – grober Ablauf:

– Kontrolle der technischen Unterlagen 
– Besichtigen des Gesamtsystems

– Messen der Durchgängigkeit der Verbindungen, der Fangeinrichtungen, Ableitungen,
Potentialausgleichsleitungen,  
  Schirmungsmaßnahmen usw. Messen des Zustandes der Erdungsanlage

Die angegebenen Zeitabstände in obiger Tabelle gelten, wenn keine Gesetze der zuständigen Behörde ( LBO,
VDS, technische Regelwerke o.ä. )
Eine umfassende Überprüfung sollte alle 2 bis 4 Jahre durchgeführt werden.

Eine Übersicht von Prüffristen gibt es auch dem Verband der Sachversicherer VDS-Vorschrift 2010

Besonderer Hinweis:

Bei bestehenden Erdungsanlagen, die älter als 10 Jahre sind, können der Zustand und die Beschaffenheit der
Erdleitung und deren Verbindungen nur durch stellenweise Freilegung beurteilt werden.

Unabhängig von den Wiederholungsprüfungen ist ein Blitzschutzsystem zu prüfen, wenn wesentliche
Nutzungsänderungen, Änderungen der baulichen Anlage, Ergänzungen, Erweiterungen oder Reparaturen an einer
geschützten baulichen Anlage durchgeführt wurden.